Bekanntmachung - Bebauungsplan für das Teilgebiet „Dorfwies“ in der Ortsgemeinde Hentern
Der Ortsgemeinderat Hentern hat in seiner Sitzung am 14.08.2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Dorfwies“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung am 22.01.2024 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 statt. In seiner Sitzung am 23.09.2024 hat der Ortsgemeinderat Hentern über die eingegangenen Bedenken und Anregungen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ erfolgte gemäß § 3 Abs.2 BauGB im Zeitraum vom 12.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025.
In seiner Sitzung am 26.05.2025 hat der Ortsgemeinderat Hentern die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat Hentern nach Anpassung der Plankonzeption gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 17.07. bis einschließlich 06.08.2025 statt.
In seiner Sitzung am 15.12.2025 hat der Ortsgemeinderat Hentern die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat Hentern nach Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ und Einholung einer Geruchsimmissionsprognose gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich des Dorfplatzes geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom 15.01. bis einschließlich 04.02.2026 unter der Internetadresse www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Entwurf des Bebauungsplans „Dorfwies“ in der Ortsgemeinde Hentern bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen
- Entwurf der Begründung
- Entwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan inkl. Bestandsplan
- Entwurf der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan
- Entwurf zur FFH- Vorprüfung
- Entwurf des Bestand- und Konfliktplans
- Geruchsimmissionsprognose
Folgende nach der Einschätzung der Gemeinde wesentliche Umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 18.07.2025: Hinweis auf die Immissionsproblematik (Lärm und Geruch) zwischen Planung und Bestandssituation des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes.
- Stellungnahme SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 30.07.2025: Hinweis auf Betrachtung des Immissionsschutzes (Lärm und Geruch).
- Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell – Fachbereich VG Werke vom 01.08.2025: Hinweise zur Starkregen- und Sturzflutengefahr.
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Landkreis Trier-Saarburg – Bauen und Umwelt, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 28.07.2025: Betrachtung der Wechselwirkungen der Planung mit dem Umfeld (Auswirkungen der Neubebauung auf den Altbestand).
- Stellungnahme SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier vom 06.08.2025: Hinweis auf Starkregengefahren im Planbereich.
- Stellungnahme Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell – Fachbereich 3 Gewässer vom 17.07.2025: Hinweise zur Starkregengefahr und Notabflusswegen.
- Stellungnahme Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Bauen und Umwelt (Naturschutz) vom 06.08.2025: Eignung der externen Ausgleichsfläche; Betrachtung der Vorkommen von Narzissen und deren Lage im FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“ (Narzissenwiese); Erfassung der Ausgleichsmaßnahmen im Kompensationskataster.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht: Planungsraumanalyse; Bestandserfassung und -bewertung (Boden; Wasserhaushalt; Klima & Luftqualität; Vegetation; Tierarten & -artengruppen; Wirkungsgefüge der abiotischen und biotischen Schutzgüter; Landschaftsbild & Erholungsfunktion; Mensch; Kultur und Sachgüter); Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen; Prognose zur Entwicklung des Naturhaushalts ohne Verwirklichung der Planung; Landschaftspflegerische Maßnahmen (Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen; Kompensationsmaßnahmen; Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung); Planungsalternativen; allgemein verständliche Zusammenfassung.
- FFH-Vorprüfung: Übersicht über das FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“; Erhaltungsziele, Wirkfaktoren, Beurteilung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes; vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung; Relevanz anderer Pläne und Projekte.
- Artenschutzprüfung: Wirkfaktoren, Relevanzprüfung, Bestandsdarstellung/ Betroffenheitsanalyse (Säugetiere, Reptilien & Amphibien, europäische Vogelarten u.W.), Vermeidungsmaßnahmen, zusammenfassende Darlegung naturschutzfachlicher Voraussetzungen.
- „Geruchsimmissionsprognose für den Neubau einer Kindertagesstätte in Hentern“ der Lohmeyer GmbH, Niederlassung Karlsruhe, Januar 2026.
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der (erneuten) Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
(nur nach vorherige Terminvereinbarung)
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
Hentern, 12.01.2026
Ortsgemeinde Hentern
gez. Nadine Wagner, Ortsbürgermeisterin
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