Veräußerung von Ge­hö­fer­schafts­an­tei­len

Bekanntmachung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung:
Hentern

Gewann/Lage Größe:
Gehöferschaft 32 Fässchen

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Telefax 0651 715-17633 spätestens 24.01.2025 mitzuteilen.

Trier, 08.01.2025

Kreisverwaltung Trier-Saarburg