
Veräußerung von Gehöferschaftsanteilen
Bekanntmachung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung:
Hentern
Gewann/Lage Größe:
Gehöferschaft 32 Fässchen
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Telefax 0651 715-17633 spätestens 24.01.2025 mitzuteilen.
Trier, 08.01.2025
Kreisverwaltung Trier-Saarburg