Veräußerung Gehöferschaftsanteile
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Größe |
| Hentern | Gehöferschaft | 23 Fäßchen |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 19.09.2025 schriftlich mitzuteilen.
Trier, 08.09.2025 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Untere Landwirtschaftsbehörde
Letzte Beiträge
Abfallentsorgung bei Schnee und Glätte
In den vergangenen Tagen kam es in Teilbereichen der Gemeinde Hentern witterungsbedingt dazu, dass die Abfuhr des Restmülls nicht erfolgen konnte.
Räum- und Streupflicht
Der Winter hat Einzug gehalten und sorgt aktuell für Schnee und Glätte in unserer Gemeinde.
Lebendiger Adventskalender 2025
Auch in diesem Jahr findet in der Adventszeit wieder der "Lebendige Adventskalender" statt.
