Veräußerung Gehöferschaftsanteile
Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung | Gewann/Lage | Größe |
Hentern | Gehöferschaft | 23 Fäßchen |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 19.09.2025 schriftlich mitzuteilen.
Trier, 08.09.2025 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Untere Landwirtschaftsbehörde
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