Räum- und Streupflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Winter hat Einzug gehalten und sorgt aktuell für Schnee und Glätte in unserer Gemeinde. Viele von Ihnen kommen ihrer Räum- und Streupflicht bereits zuverlässig nach – dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

Ergänzend möchte ich daran erinnern, dass gemäß der geltenden Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hentern jede Eigentümerin und jeder Eigentümer für den jeweils angrenzenden Bereich verantwortlich ist. Dazu gehören das Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte. Die Satzung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einsehbar.

In besonderen Wetterlagen unterstützt die Ortsgemeinde zusätzlich durch einen Räumdienst. Diese Unterstützung erfolgt ergänzend und ersetzt nicht die individuelle Verantwortung.
Ich bitte Sie herzlich, auch weiterhin gemeinsam darauf zu achten, dass unsere Straßen und Wege sicher nutzbar bleiben. Mit Ihrem Einsatz leisten Sie einen wichtigen Beitrag für ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Gemeinde.

Letzte Beiträge

Die beantragten Auszahlungen der Reinerlösanteile für die abgelaufenen Jagdjahre 2024/2025 und 2025/2026 an die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen verzögern sich bis auf Weiteres.

Ortsbürgermeisterin Nadine Wagner wird in der Zeit vom 27. Juli bis einschließlich 7. August 2026 durch Ersten Ortsbeigeordneten Stefan Dengler vertreten.

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Auch wenn es damit etwas ruhiger wird, laufen in unserer Ortsgemeinde einige Themen weiter.