Räum- und Streupflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Winter hat Einzug gehalten und sorgt aktuell für Schnee und Glätte in unserer Gemeinde. Viele von Ihnen kommen ihrer Räum- und Streupflicht bereits zuverlässig nach – dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

Ergänzend möchte ich daran erinnern, dass gemäß der geltenden Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Hentern jede Eigentümerin und jeder Eigentümer für den jeweils angrenzenden Bereich verantwortlich ist. Dazu gehören das Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte. Die Satzung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einsehbar.

In besonderen Wetterlagen unterstützt die Ortsgemeinde zusätzlich durch einen Räumdienst. Diese Unterstützung erfolgt ergänzend und ersetzt nicht die individuelle Verantwortung.
Ich bitte Sie herzlich, auch weiterhin gemeinsam darauf zu achten, dass unsere Straßen und Wege sicher nutzbar bleiben. Mit Ihrem Einsatz leisten Sie einen wichtigen Beitrag für ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander in unserer Gemeinde.

Letzte Beiträge

In den vergangenen Tagen kam es in Teilbereichen der Gemeinde Hentern witterungsbedingt dazu, dass die Abfuhr des Restmülls nicht erfolgen konnte.

Räum- und Streupflicht

Der Winter hat Einzug gehalten und sorgt aktuell für Schnee und Glätte in unserer Gemeinde.

Auch in diesem Jahr findet in der Adventszeit wieder der "Lebendige Adventskalender" statt.