Jagdgenossenschaftsversammlung Hentern-Baldringen

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 13.05.2025 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp, Am Kirchberg 5 in Hentern statt, zu der hiermit gemäß §5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

  • die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den
    Lebenspartner oder
  • eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
  • eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
  • ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
  • eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch die Jagdvorsteherin
  2. Teilung des Jagdbezirks Hentern-Baldringen; Vorstellung der
    beiden Jagdbögen
  3. Beratung und Beschlussfassung zu den beiden vorgestellten
    Jagdbögen
  4. Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.04. – 09.05.2025 beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, Hentern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Hentern, 21.04.2025
Ewald Annen, Jagdvorsteher

Letzte Beiträge

Die Pflege und Sauberkeit unseres Ortes ist eine gemeinschaftliche Aufgabe und ein wichtiger Beitrag zum guten Miteinander in Hentern.

Bekanntmachung

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (BGBl. I S. 4167) hat der Ortsgemeinderat Hentern in seiner Sitzung am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen.

Die Jagdgenossenschafts-versammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 13.05.2025 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp statt.