Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am Dienstag, 10.02.2026, um 19.00 Uhr, im Gasthaus Kopp in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012, eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
- eine Verwandt /einen Verwandten in gerader Linie oder
- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
- Neuverpachtung der Jagdbögen Hentern-Baldringen I und II zum 01.04.2026; Pachtvergabe
- Informationen und Anfragen
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 26.01.2026 – 09.02.2026 bei Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, Hentern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Hentern, 19.01.2026
gez. Ewald Annen, Jagdvorsteher
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