Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am Dienstag, 10.02.2026, um 19.00 Uhr, im Gasthaus Kopp in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012, eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
- eine Verwandt /einen Verwandten in gerader Linie oder
- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
- Neuverpachtung der Jagdbögen Hentern-Baldringen I und II zum 01.04.2026; Pachtvergabe
- Informationen und Anfragen
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 26.01.2026 – 09.02.2026 bei Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, Hentern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Hentern, 19.01.2026
gez. Ewald Annen, Jagdvorsteher
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Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
Die Niederschrift über den Verlauf der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 10.02.2026 liegt zur Einsichtnahme für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen aus.
Sperrung des Treppenzugangs zum Friedhof
Der Treppenzugang zum Friedhof musste aufgrund defekter Treppenstufen vorübergehend gesperrt werden. Die erforderliche Instandsetzung ist bereits beauftragt und wird so zeitnah wie möglich durchgeführt, damit der Zugang schnellstmöglich wieder genutzt werden kann. Bis dahin bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, den Friedhof über den alternativen Eingang zu betreten. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.
