Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 23. Januar 2025 um 19 Uhr, im Bürgerhaus Baldingen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
 - eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
 - eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
 - ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
 - eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
 
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch die Jagdvorsteherin
 - Bericht über das Jagdjahr 2023/24 mit Aussprache
 - Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024
 - Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen der Jagdjahre 2023/2024
 - Beratung und Beschlussfassung über Erstellung/Aktualisierung des elektronischen Jagdkatasters
 - Neuwahl der Jagdvorstands für die Amtszeit 01.04.2025 bis 31.03.2030
 - Verschiedenes, Informationen (u.a. Aufteilung des Jagdbezirks in Jagdbögen, Neuverpachtung ab 01.04.2026), Anfragen
 
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme bis 23.01.2025 bei Jagdvorsteherin Jennifer-Laura Höfer, Ringstraße 4, 54314 Baldringen, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Baldringen, 06.01.2025
Jennifer-Laura Höfer, Jagdvorsteherin