Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
Die Niederschriften über den Verlauf der letzten Jagdgenossenschaftsversammlungen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 23.01.2025 und 13.05.2025 liegen gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft von Hentern-Baldringen in der Zeit vom 28. Mai bis einschließlich 12. Juni 2025 zur Einsichtnahme für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, 54314 Hentern, nach vorheriger Terminabsprache, sowie zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 113, 54439 Saarburg (nach telefonischer Vereinbarung 06581 81-431) öffentlich aus.
Hentern, 24.05.2025
Ewald Annen, Jagdvorsteher
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Jagdverpachtung
Der Jagdbezirk Hentern-Baldringen wird zum 01.04.2026 erstmals in Form der zwei neu gebildeten Jagdbögen I und II für die Dauer von 8 Jahren verpachtet.
