Hinweis zur Information des Friedhofszweckverbands
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
der Friedhofszweckverband Hentern weist darauf hin, dass bei der Inanspruchnahme des Friedhofs eine frühzeitige Information erbeten wird.
Im Sterbefall werden die Hinterbliebenen gebeten, sich mit der Vorsitzenden des Friedhofszweckverbands in Verbindung zu setzen, um die Durchführung der Beisetzung sowie alle damit verbundenen Abläufe zu besprechen.
Eine rechtzeitige Abstimmung trägt zur ordnungsgemäßen und würdevollen Durchführung der Bestattung bei.
Für Rückfragen steht die Vorsitzende des Friedhofszweckverbands unter der Telefonnummer 0160 91180533 zur Verfügung.
Gez. Nadine Wagner,
Vorsitzende des Friedhofszweckverbands Hentern
Letzte Beiträge
Mitteilung der Ortsgemeinde
Die Pflege und Sauberkeit unseres Ortes ist eine gemeinschaftliche Aufgabe und ein wichtiger Beitrag zum guten Miteinander in Hentern.
Bekanntmachung
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (BGBl. I S. 4167) hat der Ortsgemeinderat Hentern in seiner Sitzung am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen.
Jagdgenossen-schaftsversammlung
Die Jagdgenossenschafts-versammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 13.05.2025 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp statt.