Haushaltssatzung des Friedhofzweckverbandes Hentern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die Verbandsversammlung hat am 14. April 2026 auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

HJ 2026

HJ 2027

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

 

HJ 2026

HJ 2027

 

25.000 Euro

0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

 

HJ 2026

HJ 2027

 

0 Euro

0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.600,00 €.

§ 5 Steuersätze

-entfällt-

§ 6 Gebühren und Beiträge

Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und –anlagen nach der Gebührensatzung des Friedhofszweckverbandes Hentern:

 

HJ 2026

HJ 2027

1. Überlassung Reihengrab

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

105 €

105 €

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr

375 €

375 €

c) Beilegung einer Urne in eine bereits belegte Reihengrabstätte (nur möglich, wenn Restlaufzeit der Grabstätte noch 15 Jahre beträgt)

200 €

200 €

2. Überlassung Urnengrabstätte

a) für alle Aschenbeisetzungen bis zu 2 Urnenje Urne in einer 2-er Urnenreihengrabstelle

200 €

200 €

3. Reihengrab im Rasenfeld

a) Überlassung Rasengrab

375 €

375 €

b) Kosten für die Pflege (25 Jahre)

2.500 €

2.500 €

c) Beilegung einer Urne in eine bereits belegte Rasengrabstätte (nur möglich, wenn Restlaufzeit der Grabstätte noch 15 Jahre beträgt)

200 €

200 €

 

HJ 2026

HJ 2027

4. Überlassung oder Wiedererwerb von Wahlgrabstätten (keine Neuanlagen gem. Satzung)

a) 2er-Wahlgrabstätte

1.500 €

1.500 €

aa) Verlängerung Nutzungszeit pro Jahr

54 €

54 €

b) jede weitere Grabstelle 

750 €

750 €

ba) Verlängerung Nutzungszeit pro Jahr

200 €

200 €

c) Beilegung einer Urne in eine bereits voll belegte Wahlgrabstätte

27 €

27 €

5. Benutzungsgebühren Leichenhalle

a) Aufbewahrung einer Leiche

70 €

70 €

b) Aufbewahrung einer Urne

30 €

30 €

6. Grabherstellungsgebühren

a) für ein Erwachsenengrab

400 €

400 €

b) für ein Kindergrab

150 €

150 €

c) für ein Wahlgrab 1. Person

400 €

€ 400

für ein Wahlgrab 2. Person (Beilegung)

360 €

360 €

d) für ein Urnengrab 100 €

100 €

Auf die Regelungen in der Gebührensatzung wird hiermit verwiesen.

§ 7 Umlagen

Das Umlagesoll des Friedhofzweckverbandes wird für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils auf 0 € festgesetzt. Das Umlagesoll betrug im vorausgegangenen Haushaltsjahr 2025 ebenfalls 0 €.

§ 8 Eigenkapital

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2024)

-5.461,70 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2025)

-5.061,70 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2026)

-18.041,70 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2027)

-17.871,70 Euro

§ 9 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 2.000 Euro

überschritten wird.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 68 Abs. 4 GemO folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

1.600 Euro

1.600 Euro

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn,

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder der Verbandsvorsteherin unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO vom 29. Juni bis einschließlich 7. Juli 2026 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 214, wie folgt zur Einsichtnahme aus: montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr. Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-403 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne < einsehbar.

Hentern, den 17. Juni 2026

gez. Nadine Wagner, Verbandsvorsteherin

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