Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen des Friedhofzweckverbands Hentern für die Jahre 2024 und 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 2. OG 214, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden (Ortsgemeinden Baldringen, Hentern, Paschel und Schömerich) aus.

Möglichkeiten zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg einzureichen.

Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-403 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Entwurf des Haushaltsplans kann im Ratsinformationssystem unter https://saarburg.more-rubin1.de/sitzungskalender.php eingesehen werden. Klicken Sie im Kalender auf die Sitzung des Friedhofzweckverbands Hentern. Der Entwurf ist unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt herunterzuladen.

Hentern, 24. Januar 2024
Friedhofszweckverband Hentern
gez. Michael Marx, Verbandsvorsteher
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