Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ in der Ortsgemeinde Hentern
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Ortsgemeinderat Hentern hat in seiner Sitzung am 14.08.2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Dorfwies“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung am 22.01.2024 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 statt. In seiner Sitzung am 23.09.2024 hat der Ortsgemeinderat Hentern über die eingegangenen Bedenken und Anregungen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 12.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025.
In seiner Sitzung am 26.05.2025 hat der Ortsgemeinderat Hentern die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat Hentern nach Anpassung der Plankonzeption gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Ortskern im Bereich des heutigen Dorfplatzes durch eine Neugestaltung der Platzfläche (teilweise unter Abriss der bestehenden, abgängigen Bausubstanz) und die Errichtung neuer Gebäude für Nutzungen des Gemeinbedarfs (Kindertagesstätte, Dorfgemeinschaftshaus etc.) attraktiver gestaltet und gestärkt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom 17.07. bis einschließlich 06.08.2025 unter der Internetadresse
www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Entwurf des Bebauungsplans „Dorfwies“ in der Ortsgemeinde Hentern bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festsetzungen
- Entwurf der Begründung
- Entwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan inkl. Bestandsplan
- Entwurf der Maßnahmenpläne
- Entwurf der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan
- Entwurf zur FFH- Vorprüfung
- Entwurf des Bestand- und Konfliktplans
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 544439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der (erneuten) Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
- donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 – 18.00 Uhr
Hentern, 08.07.2025
Ortsgemeinde Hentern
gez. Nadine Wagner, Ortsbürgermeisterin
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Bebauungsplans für das Teilgebiet „Dorfwies“
Der Ortsgemeinderat Hentern hat in seiner Sitzung am 14.08.2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Dorfwies“ aufzustellen.