Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
Die Niederschrift über den Verlauf der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 02.10.2025 liegt gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft von Hentern-Baldringen in der Zeit vom 19. November bis einschließlich 4. Dezember 2025 zur Einsichtnahme für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7 in Hentern, nach vorheriger Terminabsprache sowie zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 113, Saarburg (nach telefonischer Vereinbarung 06581 81-431), öffentlich aus.
Hentern, 15.11.2025
Ewald Annen, Jagdvorsteher
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Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
Die beantragten Auszahlungen der Reinerlösanteile für die abgelaufenen Jagdjahre 2024/2025 und 2025/2026 an die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen verzögern sich bis auf Weiteres.
Vertretung der Ortsbürgermeisterin
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„Sommerpause“ in Anführungszeichen
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