Bekanntmachung - Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Wolfsgalgen“ in der Ortsgemeinde Hentern
2. Änderung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Wolfsgalgen“ in der Ortsgemeinde Hentern (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB);
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Hentern hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Wolfsgalgen“ im Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (2. Änderung). In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanänderung einschl. Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden u.a. die Größe der Grundstücksparzellen, das Entwässerungskonzept für die Ableitung des Oberflächenwassers angepasst.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.09.2025 bis einschließlich 26.10.2025
unter der Internetadresse:
www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Wolfsgalgen- 2. Änderung“
- Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Wolfsgalgen- 2. Änderung“
- Entwurf der Begründung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Wolfsgalgen- 2. Änderung“
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Raum 1. OG 46 während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per Email (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Stellungnahmen können während der v. g. Frist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr
- donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 – 18.00 Uhr
Hentern, 16.09.2025
Ortsgemeinde Hentern
gez. Nadine Wagner, Ortsbürgermeisterin
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