Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen
Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am Donnerstag, 2. Oktober 2025 um 19 Uhr am Sportplatz in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
- eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
- Vorstellung der Ausschreibungstexte und Jagdbedingungen zu der Neuverpachtung der beiden Jagdbögen 1 und 2
- Beratung und Beschlussfassung der Ausschreibungstexte und Jagdbedingungen
- Verschiedenes
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.09. – 02.10.2025 beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, Hentern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Hentern, 12.09.2025
gez. Ewald Annen, Jagdvorsteher
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Sitzung der Verbandsversammlung des Friedhofszweckverbands Hentern
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