Veräußerung Gehöferschaftsanteile

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung Gewann/Lage Größe
Hentern Gehöferschaft 23 Fäßchen

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 19.09.2025 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 08.09.2025
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Untere Landwirtschaftsbehörde

Letzte Beiträge

Die nächste Gemeinderatsitzung findet Montag, den 23. März 2026 statt.

Die nächste Gemeinderatsitzung findet Montag, 26. Januar 2026, 19.00 Uhr statt.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am Dienstag, 10.02.2026, um 19.00 Uhr, im Gasthaus Kopp in Hentern statt